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Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferausbildung mit praktischen Löschtraining am Brandsimulator-Feuerlöschtrainer- Firetrainer

Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten.
Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren, sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Unser Angebot umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen.

Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012.
Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.

Wir bieteten Ihnen die praxisorientierte Brandschutzhelferschulung als Seminar an.
Dabei umfasst die Erstschulung zum/zur Brandschutzhelfer/-in auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern am Brandsimulator.
Folgende Szenarien werden dabei dargestellt:
- Löschen eines Papierkorbbrandes-praktisches Löschtraining
- Flächenbrand-praktisches Löschtraining
- Richtiger Umgang mit Löschdecken
- Staubexplosion -Vorführung
- Fettbrand mit Explosion- Vorführung
- Behälterzerknall (Spraydose)-Vorführung

Praxis ist alles! Gerne führen wir für Sie auch nur den praktischen Teil am Feuerlöschtrainer bzw. Brandsimulator durch.
Hier lernen Ihre Mitarbeiter gezielt den richtigen Umgang mit Feuerlöschern. 

Die Absolventen erhalten eine Teilnahmebestätigung mit den vermittelten Inhalten als Nachweis.


 Wir schulen bis zu einer Gruppengröße von bis zu 30 Teilnehmer.
 
 Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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Jährliche Unterweisungen

Jährliche Unterweisungen

  • Fahrer von Flurförderzeugen (Gabelstaplerfahrer)
  • Bediener Hubarbeitsbühne
  • Bediener von Kranen
  • allgemeine jährliche Unterweisung zu Themen der Arbeitssicherheit
  • Evakuierung- und Brandschutzhelferunterweisung mit praktischen Übungen am Feuerlöschtrainer-Firetrainer
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ( PSAgA)

Dauer
je nach Thema bis zu 4 Unterrichtsstunden

Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen ( DGUV Vorschrift 1)

Vorteile
- Unfälle vermeiden heisst sie vorzeitig erkennen
- Auffrischung des Grundwissen
- neue Informationen zu spezielleThemen oder geänderte Betreibsabläufe werden an die Mitarbeiter weitergeben

Abschluss
Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1

Zielgruppe
Alle Mitarbeiter eines Unternehmens.

Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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Ausbildung für Bediener von Kranen

Ausbildung für Bediener von Kranen

Ausbildung für Bediener von Kranen -Kranschein für Brückenkran - LKW Ladekran - gemäß DGUV Grundsatz 309-003

Wir führen die Kranschulungen bei Ihnen vor Ort als Inhouseschulung gemäß dem DGUV Grundsatz 309-003 durch.
Durch Schulung an hauseigenen Krananlagen, erlangen unsere Teilnehmer das fachliches Wissen Krananlagen effizient zu nutzen .

Theoretische Ausbildung

1. Krantechnik

  • Definition und Begriffe von Kranen,
  • Kranbauarten; "Krane; Begriffe, Einteilung nach der Bauart",
  • Physikalische Grundbegriffe, soweit für den sicheren Betrieb von Kranen erforderlich, z.B. Hebelgesetz, Standsicherheit, Masse, Kraft, Schwerpunkt, Arbeitsgeschwindigkeit, Beschleunigung, Massenträgheit/Pendel,
  • Hauptbaugruppen,
  • Antriebe, Triebwerke,
  • Kraftübertragungselemente,
  • Maschinenelemente,
  • Hydraulik,
  • Pneumatik,
  • Elektrische Ausrüstung,
  • Tragmittel,
  • Kranbahnen,
  • Gleisanlagen,
  • Aufstiege, Laufstege,
  • Sicherheitseinrichtungen und Bremsen,
  • Standsicherheit kippgefährdeter Krane, z.B. Tragfähigkeit, Ballastierung, Abstützung.

2. Kranbetrieb

  • Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise von Kranen,
  • Betriebsanleitung des Herstellers,
  • Betriebsanweisung des Betreibers,
  • Krankontrollbuch,
  • Handzeichen für Einweiser,
  • Kranfahrweise, z.B. Nachlaufweg des Kranes, Durchbiegung der Krankonstruktion unter Last,
  • Prüfungen vor Arbeitsaufnahme,
  • Meldung festgestellter Mängel und Unregelmäßigkeiten,
  • Verhalten bei Störungen,
  • Koordination und Abstimmung bei Überschneidung von Arbeitsbereichen mehrerer Krane, z.B. Vorfahrtsregelung,
  • zusätzliche Ausbildung für besondere Arbeitsweisen, z.B. kabellose Steuerung von Kranen,
  • besondere Gefährdungen bei Kranarbeiten im Freien, z.B. Verhalten bei Wind,
  • Schrägzug,
  • Losreißen festsitzender Lasten,
  • Personenbeförderung,
  • Zusammenarbeit mehrerer Krane,
  • Kranprüfung, z.B. Intervalle, Prüfer.

3. Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten

  • Definition und Begriffe von Lastaufnahmeeinrichtungen,
  • Kennzeichnung der Lastaufnahmeeinrichtungen,
  • Abschätzen von Lasten,
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel,
  • richtiges Anschlagen von Lasten,
  • richtiges Absetzen und Lagern von Lasten,
  • Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.


4. Arbeitssicherheit

  • Betriebsanleitung des Herstellers,
  • Betriebsanweisung des Betreibers,
  • Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere UVV Krane BGV D6 und "Winden, Hub- und Zuggeräte" BGV D8,
  • Regeln der Technik, z.B. BG-Regeln, insbesondere "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), DIN-/EN-Normen, BG-Informationen,
  • persönliche Schutzausrüstungen.

Die Dauer der Schulungen richtet sich nach den Vorkenntnissen der Teilnehmner .

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Kranschein, der Sie zum Führen u.a. von Brückenkranen berechtigt.

Die Ausbildungspreise

Eine gute und fundierte Ausbildung muss nicht teuer sein.

In allen hier dargestellten Preisen sind sämtliche anfallenden Kosten wie Seminarunterlagen und Kranschein schon enthalten.

Die Preise beziehen auf eine mindest Belegung von 2 Teilnehmern.

Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gerne unverbindliche Gruppen Angebote!

Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir bieten Ihnen die Schulungen für Bediener von Kranen schon ab 125,00 € plus MwSt pro Person (ab 10 Personen)
Fragen Sie nach unseren Gruppentarifen ( ab 5 Personen ) !

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot .

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Ausbildung für Bediener Hubarbeitsbühnen

Ausbildung für Bediener Hubarbeitsbühnen

Ausbildung für Bediener von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008


theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen

  • Unfallgeschehen

  • Aufbau und Funktion von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen

  • Antriebsarten

  • Standsicherheit

  • Betrieb allgemein

  • Regelmäßige Prüfung

  • Sondereinsätze

  • Verkehrsregeln/ Verkehrswege

  • Abschlussprüfung

praktische Ausbildung:

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne

  • Tagliche Einsatzprüfung

  • Hinweise auf Gefahrenstellen 

  • Abschlussprüfung

Die Dauer der Schulungen richtet sich nach den Vorkenntnissen der Teilnehmner .

Bediener für Hubarbeitsbühnen mit Vorerfahrung: 1 Tag

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Bedienerausweis für Hebebühne nund Hubarbeitsbühnen der Sie zum Führen solcher berechtigt.

Eine gute und fundierte Ausbildung muss nicht teuer sein. Für Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen kommen zu Ihnen in den Betrieb ( Inhouseschulung )

In allen hier dargestellten Preisen sind sämtliche anfallenden Kosten wie Seminarunterlagen und Hubarbeitsbühnenschein schon enthalten.

Die Preise beziehen auf eine mindest Belegung von 2 Teilnehmern.

Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen gerne unverbindliche Gruppen Angebote!

Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir bieten Ihnen Schulungen für Bediener von Hubarbeitsbühnen schon ab 125,00 € plus MwSt pro Person (ab 10 Personen) an.
Fragen Sie nach unseren Gruppentarifen ( ab 5 Personen ) .

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot .

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Teleskopstapler Führerschein

Teleskopstapler Führerschein

Das Lernziel in der Allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler nach Stufe 1 umfasst die Anwendungsbereiche nach DIN EN 1459-1
(starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken).
Um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen zu erhalten, dürfen Unternehmer nur noch Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, welche nach dem Grundsatz 308-009 ausgebildet sind.
Die spezielle Ausbildung dieser Geräte gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen auf:
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken).
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen).
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne. Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach DGUV Grundsatz 308-008
einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1b/3b (selbstfahrend mit Teleskoparm) kann Stufe 2b bescheinigt werden.

Wir führen die Teleskopstaplerschulung bei Ihnen vor Ort als Inhouseschulung durch. Dabei nutzen wir Ihren Teleskopstapler. 

Die Ausbildungsinhalte der Stufe 1 :

theoretische Ausbildung

  •  Rechtliche Grundlagen
  •  Unfallgeschehen
  •  Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern und Anbaugeräten
  •  Physikalische Grundlagen (Standsicherheit und Umsturzgefahren)
  •  Anfahren, Überfahren und Anschwenken
  •  Arbeiten in der Nähe von Frei- und Fahrleitungen
  •  Regelmäßige Prüfung
  •  Umgang mit Last
  •  Sondereinsätze
  •  Transport, Verladung, öffentlicher Verkehrsraum, Sonderrechte
  •  Sicherungen von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (RSA/ ArbStättV)
  •  Abschlussprüfung Theorie

praktische Ausbildung:

  •  Einweisung am Teleskopstapler-Teleskoplader
  •  Tägliche Einsatzprüfung
  •  Lastschwerpunktdiagramm
  •  Hinweise auf Gefahrenstellen am Teleskopstapler-Teleskoplader
  •  Gewöhnung an den Teleskopstapler-Teleskoplader
  •  Verlassen des Teleskopstapler-Teleskoplader
  •  Fahr- und Stapelübungen
  •  Abschlussprüfung Praxis

Die Dauer der Schulungen richtet sich nach den Vorkenntnissen der Teilnehmner .

Fahrer (Anfänger) ohne Erfahrung: 2 Tage

Fahrer mit Erfahrung: 1 Tag

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Fahrerausweis zum Führen von geländegängen Teleskopstapler und Teleskoplader.

Die Ausbildungspreise

Eine gute und fundierte Ausbildung muss nicht teuer sein. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb (Inhouseschulung)

In unseren Preisen sind sämtliche anfallenden Kosten wie Seminarunterlagen und Teleskopstaplerscheine schon enthalten.

 Für einen individuelles Angebot nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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