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UVV-Prüfung von kraftbetätigten Türen, Tore (Rolltore, Sektionaltore), Fenster und Schranken

Kraftbetätigte Türen, Tore (Rolltore, Sektionaltore), Fenster aber auch Schranken unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen.

Die Betriebsicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 sowie die DGUV Information 208-022 für kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore und Schranken schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen (befähigte Person nach TRBS1203) verbindlich vor.

Die genannten Verordnungen, Richtlinen und Informationen sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab.

Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Warum geprüft wird:

• für höchste Betriebssicherheit
• für eine längere Lebensdauer
• für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen

Mit aktuellen Sachverstand und modernen Messgeräten inkl. PC-gestützter Messwerterfassung zur Schließkraftmessung, erreichen wir eine optimale Überwachung Ihrer Türen, Tore (Rolltore,Sektionaltore), Fenster und Schranken.